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Die Brandgefährdung wird in Unternehmen oft unterschätzt. Mitarbeiter müssen in Sachen Brandschutz geschult und unterwiesen werden. Die Schulung muss einmal im Jahr stattfinden:
1. Arbeitsschutzgesetz: §10 und §12
2. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + 22
3. Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
4. Übung des Gebrauchs von Feuerlöschern: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
5. Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
6. Ausrüstung mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
7. Arbeitsstätten - Richtlinien Feuerlöscheinrichtungen ASR 13/ 1.2 Kap. 6
Achten sie darauf, das die Schulung ihrer Mitarbeiter von einem Fachmann und mit einem Brandsimulator durchgeführt wird.
Durch lngjährige Zusammenarbeit mit unseren kompetenten Partner stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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Unser Leistungsspektrum erstreckt sich vom Feuerlösche für den Privathaushalt bis zur kompletten Löschanlagen in Ihrem Betrieb.
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Seit über 30 Jahren beschäftigt sich die Firma Raab Feuerschutz mit dem vorbeugenden Brandschutz.
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