Handfeuerlöschgeräte nach DIN & EN

Die Brandgefährdung wird in Unternehmen oft unterschätzt. Mitarbeiter müssen in Sachen Brandschutz geschult und unterwiesen werden. Die Schulung muss einmal im Jahr stattfinden:

1. Arbeitsschutzgesetz: §10 und §12
2. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + 22
3. Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
4. Übung des Gebrauchs von Feuerlöschern: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
5. Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
6. Ausrüstung mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
7. Arbeitsstätten - Richtlinien Feuerlöscheinrichtungen ASR 13/ 1.2 Kap. 6

Achten sie darauf, das die Schulung ihrer Mitarbeiter von einem Fachmann und mit einem Brandsimulator durchgeführt wird.


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